per Telefon +43 512 53830
per Formular Anfrage senden
Termine & Fristen
Aufbau
2. Oktober 2025: 8.00 – 19.00
3. Oktober 2025: 8.00 – 19.00
6. Oktober 2025: 8.00 – 19.00
7. Oktober 2025: 8.00 – 16.00
Abbau
12. Oktober 2025: 18.30 – 21.00
13. Oktober 2025: 8.00 – 17.00
14. Oktober 2025: 8.00 – 17.00
Achtung:
am 7. Oktober ist ganztägig keine Halleneinfahrt gestattet.
Generell wird bei Nässe wird keine Halleneinfahrt gestattet.
Aufbauvorschrift geschlossene Räume & stockstand
Beim Bau von Stockständen am Gelände der Messe Innsbruck, im Bereich unterhalb des überbauten Standbereiches, im Erdgeschoß des Standes, sind Rauchmelder vorgeschrieben!
Wenn Sie uns den Plan Ihres Standes zur Einreichung übermittelt haben, dann werden Sie über die vorgeschriebenen Platzierungspunkte für die Rauchmelder und die damit verbundenen Kosten informiert. Wir bitten um Beachtung dieser behördlichen Vorschrift!
Grundsätzlich muss jeder Raum im Standbereich, der eine geschlossene Decke besitzt, mit einem Rauchmelder versehen werden! Nach Prüfung und allfälliger Genehmigung der eingereichten Standpläne, wird die Installation der Rauchmelder von einer konzessionierten Firma, die durch die Messe Innsbruck beauftragt wird, während des Aufbaues in Absprache vorgenommen. Die Kosten sind vom Standmieter zu tragen!